Häufigste Fragen von Interessierten (FAQs)

1. Welche Voraussetzungen gibt es für die Bewerbung im Master of Public Policy?

  • Ein hervorragend abgeschlossenes Hochschulstudium.
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Studienabschluss.
  • Englisch und Deutsch fließend, möglichst eine weitere Fremdsprache.
  • Eine Idee für ein eigenes Praxisprojekt: konkrete Herausforderungen, Fragestellungen oder Vorhaben in der eigenen Institution oder Organisation, die während des Studiums bearbeitet werden.


Nachdem die Bewerbungsunterlagen eingegangen sind, werden diese durch eine Auswahlkommission geprüft. Im Anschluss werden die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

 

2. Wie verläuft der Bewerbungs- und Auswahlprozess im Einzelnen? Wann erfahre ich, ob ich einen Studienplatz erhalten habe?

Die Bewerbungsunterlagen werden durch eine Auswahlkommission geprüft. Im Anschluss werden die Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

 

3. Wie viele Plätze gibt es insgesamt?

Es gibt 25 Plätze pro Jahrgang.

 

4. Wie häufig werden neue Studierende aufgenommen?

Der Studiengang startet jedes Jahr im Oktober.

 

5. Wie erhalte ich Informations- und Bewerbungsunterlagen?

Unterlagen sind auf der Homepage der School of Governance unter www.governance-school.de erhältlich oder melden Sie sich bei:

Anna Haupt,
Tel. 030/200597123,
anna.haupt@governance-school.de.

 

6. Was hat es mit den fremdsprachlichen Anforderungen genau auf sich? Wie gut müssen meine Englisch-Kenntnisse sein?

Die Literatur und ausgewählte Veranstaltungen sind zum Teil englischsprachig. Von den Teilnehmern wird deshalb eine solide Fähigkeit zum Verständnis von wissenschaftlichen Texten sowie Vorträgen und Workshops auf Englisch verlangt.

 

7. Warum werden Studiengebühren erhoben?

Die HUMBOLDT-VIADRINA School of Governance erhält keine staatliche Zuschüsse und muss daher zu ihrer Finanzierung Studiengebühren erheben. Diese betragen derzeit 4.500 Euro pro Semester (insgesamt 18.000 Euro) und machen ca. ein Viertel des jährlichen Haushaltes der HUMBOLDT-VIADRINA School aus.

Der Großteil der Finanzierung wird durch die Stiftung Governance School sowie Förderer der School of Governance, etwa der Bosch-Stiftung, sichergestellt.

 

8. Wer kommt für ein Stipendium in Frage?

Ein Studium an der HUMBOLDT-VIADRINA School of Governance und damit auch die Studiengebühren sind eine Investition in die eigene Zukunft. Die Organisatoren der HUMBOLDT-VIADRINA School sind sich jedoch bewusst, dass nicht jeder Interessent in der Lage ist, diese Investition sofort aus der eigenen Tasche zu leisten.
Die Studierenden werden allein nach ihren Fähigkeiten und nicht nach ihren finanziellen Möglichkeiten ausgewählt.

Die HUMBOLDT-VIADRINA School of Governance bietet verschiedene Hilfen an, die ein Studium ermöglichen:

  • zinsgünstiges Darlehen
  • individuelle Zahlungsvereinbarung
  • Stipendium über die Stiftung Governance
  • diverse Stipendien von Stiftungen


Bitte sprechen Sie uns dazu an!

 

9. Mit wie viel Zeitaufwand ist das Studium verbunden? Wie viele Tage werden vor Ort in Berlin verbracht? Wie ist der Rhythmus der Präsenz-Seminare?

Das Studium des Master of Public Policy umfasst insgesamt 1800 Stunden, die auf zwei Jahre verteilt werden. Darin enthalten sind

  • das Präsenz-Studium (insgesamt 40 Tage: je fünftägige Einführungswoche und Summer School, zehn dreitägige Workshops von Donnerstag bis Samstag) in Berlin sowie
  • das Fernstudium (Bearbeitung der Online-Kurse).

Vor- und Nachbereitungszeiten, das Erstellen von Leistungsnachweisen und Lernzeiten sind ebenfalls in diesen Zeitaufwand eingerechnet. Die Präsenzseminare finden ca. alle zwei Monate statt.

 

10. Was ist ein geeignetes Projekt, das ich im Rahmen des Studiums (weiter) entwickeln werde? Welche Kriterien werden daran angelegt?

Das Herz des Studiengangs ist das Praxisprojekt. Jeder Studierende bringt aus seiner Organisation reale Fragestellungen oder Vorhaben mit, erarbeitet Lösungen und setzt diese dann im beruflichen Alltag um. Die Studierenden erwerben dadurch konkrete, praktische Handlungskompetenzen in komplexen Entscheidungssituationen – für die Organisationen ergibt sich ein echter Mehrwert durch innovative Problemlösungen und Umsetzungen.

Praxisprojekte können beispielsweise sein:

  • Konzeption und Durchführung eines CSR-Konzepts für ein Unternehmen
  • Konzeption und Start eines Social Business in Indien
  • Einführung eines effizienten Wissensmanagements in einer Organisation
  • Konzeption und Durchführung einer politischen Kampagne
  • Entwicklung eines Zertifizierungssystems gegen Kinderarbeit in der Textilbranche
  • Konzeption und Umsetzung eines Umweltprojekts in Kenia
  • Fundraising für eine NGO


Die Auswahl der Projekte folgt dabei klaren Kriterien:

Nachhaltig

Das Projekt setzt Maßstäbe innerhalb der Organisation und schafft eine Basis für zukünftige Innovationen.

Übergreifend

Das Projekt fordert den effizienten Umgang mit bereits vorhandenen Mitteln und die Erschließung neuer Ressourcen.

Praktisch

Das Projekt hat direkten Praxisbezug und ist innerhalb des Studiums realisierbar.

Zielorientiert

Das Projekt behandelt ein Problem aus dem Bereich der eigenen Organisation und führt zu Ergebnissen, die den langfristigen Erfolg fördern.

Kooperativ
Das Projekt setzt auf nationale als auch internationale Zusammenarbeit von mehreren Akteuren.

Verantwortlich
Das Projekt ist gesellschaftlich relevant und befördert Good Governance.

Kommunizierbar

Das Projekt hat den Anspruch, der Öffentlichkeit seinen konkreten Mehrwert und seine Wirkung verständlich zu machen.

Herausfordernd

Das Projekt enthält neue Aufgaben und Fragen, die bisher noch nicht angegangen wurden und daher innovative Lösungen erfordern.

 

11. Welchen Stellenwert nimmt die Bearbeitung eines Projektes im Rahmen des Studiums ein?

Das politische Projekt und das damit verbundene Projektlernen bilden das Herzstück des Studiengangs.

Ein Projekt zu entwickeln und umzusetzen und dadurch echte und greifbare Veränderungen herbeiführen zu können – diese Erfahrung macht den Studiengang aus.

 

12. Wie werden die sogenannten ECTS-Leistungspunkte im Master of Public Policy erworben?

Die 60 ECTS-Punkte verteilen sich wie folgt auf verschiedene Elemente im Studium:

Einführungswoche

2 ECTS-Punkte

Module

27 ECTS-Punkte

Projektverwirklichung

13 ECTS-Punkte

Masterarbeit

15 ECTS-Punkte

Mündliche Prüfung

 3 ECTS-Punkte

 

13. Wie viele ECTS-Leistungspunkte umfasst der Abschluss „Master of Public Policy“ (MPP) insgesamt? Wie verhält sich ein MPP zu anderen Abschlüssen wie dem Master of Arts?

Der Master of Public Policy entspricht – wie bei anderen nicht-konsekutiven, weiterbildenden Master-Studiengängen üblich – einem Umfang von 60 ECTS-Leistungspunkten.

Alle Master-Titel sind akademische Grade, die nach erfolgreichem Abschluss eines postgradualen Studiums verliehen werden. In vielen Ländern Europas ist diese Bezeichnung im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeführt worden, dessen Ziel die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums ist. Master-Titel werden nach einem ein- bis zweijährigen Vollzeit- oder berufsbegleitenden Studium verliehen.

Während für die konsekutiven Studiengänge, die auf speziellen Bachelor-Studiengängen aufbauen, sieben verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig sind (die häufigsten darunter Master of Arts und Master of Science), können die Abschlussbezeichnungen für weiterbildende und nicht-konsekutive Master-Studiengänge von den Hochschulen abweichend gewählt werden. Diese Abschlussbezeichnungen zeigen die fachliche Spezialisierung an – so auch der Titel Master of Public Policy (MPP).

In akademischer Hinsicht (z.B. daraus folgende Promotionsberechtigung) ist er sämtlichen anderen Master-Titeln ebenbürtig.

 

14. Mit welcher Lernbegleitung und -unterstützung können Studierende rechnen?

Für alle Fragen rund um den Master-Studiengang stehen die Koordinatorin (für organisatorische Fragen) sowie die akademische Leitung und die Dozenten (für inhaltliche Fragen) zur Verfügung.

Jedem Studierenden steht ein gemeinsamer Projektcoach und ein eigener Mentor zur Verfügung.

 

15. Wie wird mit eventuellen Fehlzeiten umgegangen?

Grundsätzlich besteht eine Teilnahmepflicht an allen Lehrveranstaltungen, um einerseits Konstanz und Niveau des Lernfortschritts sicherzustellen und andererseits die formellen Bedingungen zu erfüllen, die für Anmeldung zur Master-Prüfung erforderlich sind. Trotz dieses Grundsatzes wird beim Vorliegen zwingender Gründe (Krankheit oder persönliche Härtefälle) die Nicht-Teilnahme an einzelnen Präsenz-Workshops ausgleichbar sein.
Wie ein versäumter Workshop am besten nachgeholt werden kann, ist abhängig von der Art des Seminars; grundsätzlich bieten sich zwei Optionen:

  1. Der Studierende nimmt in Rücksprache mit der akademischen Leitung an einem inhaltlich vergleichbaren Seminar bei einem anderen Veranstalter teil. Dieser Besuch muss selbst organisiert und finanziert werden.
  2. Der Studierende organisiert gemeinsam mit mindestens vier anderen Teilnehmern aus dem Studiengang selbstständig eine Arbeitsgruppe. Dort werden dann die entsprechenden Seminarinhalte nachgeholt.

Beide Optionen sind vom Studierenden angemessen zu dokumentieren - die Einzelheiten hierzu bzw. die ebenfalls möglichen, einzelfallgerechten Abweichungen von diesen Optionen – sind mit der Koordinatorin individuell zu vereinbaren.

 

16. Kann ich mit meiner Bewerbung noch andere, nicht geforderte Unterlagen/Dokumente einreichen?

Ja. Sie können gerne Unterlagen und Dokumente mit einreichen, von denen Sie glauben, dass sie von Interesse sein könnten. Das können Fortbildungsnachweise, Teilzeitjobs, Ehrenamtliche Tätigkeiten oder gesellschaftliches Engagement sein, die für die Bewerbung relevant sind. Bitte senden Sie uns aber keine Originale, da wir die Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden können.

 

17. Was ist eine beglaubigte Kopie?

Eine beglaubigte Kopie ist das Duplikat eines originalen Rechtsdokuments, der von einer berechtigten Person bescheinigt wird, dass sie die gleichen Merkmale und Informationen wie das Original aufweist. Oft handelt es sich dabei um eine Fotokopie des Originals oder eine umgeschriebene Kopie, die dann genau wie das Original in einem Gerichtsverfahren zugelassen ist. Offizielle Amtsgewalt haben zum Beispiel Friedensrichter, Notare, Rechtsanwälte, Advokaten, Magistratsbüros, Polizeibeamte (nur in einigen Ländern) oder jede andere Person, die berechtigt ist eine eidesstattliche Erklärung abzugeben. Sie müssen bestätigen, dass die Kopien echt und korrekt sind, und bezeugen dies durch ihre Unterschrift und die Anbringung eines offiziellen Stempels. Sie können Ihre Unterlagen auch gerne im Original und einer Kopie bei uns vorbeibringen und wir überprüfen die Übereinstimmung.

 

Fragen Sie uns!

Anna Haupt - Head of MPP Programme
 

Wenden Sie sich bitte bei Fragen an unsere Koordinatorin des Master of Public Policy Anna Haupt.

Tel: +49 30-2005971-23

Email: anna.haupt@governance-school.de

 
 

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